„Und, wie werdet ihr nach der Hochzeit heißen?“ Wie oft ich diese Frage in den letzten Monaten gehört habe, könnt ihr euch sicherlich vorstellen. Eine einfache Antwort gibt es darauf nicht 🙂
Namen seien, so sagt man, Teil der Persönlichkeit. Und diese durfte bei uns beiden – wir heiraten ja nicht mehr „taufrisch“ – natürlich schon sehr reifen. Wie fühlt es sich an, einen neuen Namen anzunehmen? Passt er zu mir? Und warum sollte Benni nicht meinen Namen annehmen? Wie sieht es eigentlich juristisch dazu aus? Was ist machbar? Was ist möglich?
Fragen über Fragen. Und ein emotional aufgeladenes Thema obendrein!
Nähern wir uns doch erst mal den sachlichen Punkten: Seit 1991 gilt laut Bundesverfassungsgericht die freie Namenswahl – sowohl der Mann als auch die Frau können den eigenen Nachnamen mit in die Ehe bringen, und zwar ohne die nicht sonderlich beliebten Doppelnamen. Fakt ist aber noch, das die Mehrheit – rund 80 Prozent – den Nachnamen des Mannes wählen.
Gewohnheit, Tradition oder fehlende Emanzipation?
Die übrigen 2 von 10 Paaren gehen entweder mit getrennten Namen den Bund der Ehe ein oder wählen den Geburtsnamen der Frau. Allein schon deshalb und nach dem Motto …
Tanzt und zwar vor allem aus der Reihe!
wäre ja König als gemeinsamer Nachname eine vortreffliche Wahl!
Bei uns ging es zu diesem Thema hin und her. Wie phantastisch der Name König ist, muss ich ja keinem erklären. Da stimmt einfach alles!
Benni trumpft hingegen mit seinem traditionsreichen, alt-eingesessenen typisch Westerwald-Namen auf…
Der Name Helsper hat im Hohen Westerwald und ganz besonders in seinem Heimatdorf „Dreisbach“ eine jahrhundertalte Geschichte. Wer mehr erfahren möchte, liest hier weiter. Bis ins 18. Jahrhundert gehen die Einträge zurück …
Tja, der Name Helsper ist also nicht nur ein Zungenbrecher 😉 , sondern auch außergewöhnlich und selten. Hunderttausende Einträge wie zum Nachnamen König sind zu ihm in Deutschland nicht zu finden.
Wir sagen ja! Mit meinem, deinem oder einfach beiden Namen?

Eine Lösung musste also noch immer her. Wir hatten uns bereits mit dem Doppelnamen „König-Helsper“ angefreundet. Kein Wunder so steht es ja bereits seit Jahren auf unserer Türklingel. Aber wir kannten noch nicht alle Optionen bzw. Limitationen.
Daher hier noch die Fakten zum Namensrecht:
- Bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen, ist nicht Pflicht.
- Jeder kann seinen Geburtsname behalten und man legt einen Familiennamen (für spätere Kinder) fest.
- Ein gemeinsamer Doppelname ist nicht möglich. Nur einer der Partner hat die Möglichkeit, seinen eigenen
Geburtsnamen den gewählten Nachnamen vor oder ran setzen.
Und wie haben wir uns nun entschieden?
Keiner von uns möchte seinen Namen aufgeben – wir heißen nicht nur Kristina König und Benjamin Helsper, sondern wir sind es eben.
Am Namen hängt ein Gutteil der Identität… Na klar, ist es ein wunderschöner Ausdruck der Verbundenheit in der Ehe, wenn man den eigenen Namen zugunsten eines gemeinsamen Familiennamens abgibt. Es fängt ja auch ein neuer Lebensabschnitt ab. Aber kann man denn seine Identität einfach abgeben – gleichsam wie eine Jacke an der Garderobe und mit einer anderen wieder gehen? Es muss sich stimmig anfühlen!
Und für uns gibt es so vieles, was uns ein Gefühl der Zugehörigkeit gibt. Das kann ein gemeinsamer Name also gar nicht mehr toppen 🙂
PS: Und über den gemeinsamen Familiennamen können wir noch so lange diskutieren, bis ein Kind da ist. Es bleibt spannend – heißt dann die Familie „König“ oder „Helsper“ ? Und nimmt der anderen dann einen Doppelnamen an? 🙂
To be continued …
Eure Tina
Schön, dass ihr euch einig uneinig seid.
Ich bin ja immer noch für eine weitere Entwicklung im Namensrecht, so dass man aus den Silben der einzelnen Nachnamen einen neuen kreieren kann. So wäre in eurem Fall z
B. Helsig oder Körpers etc…
Super Idee ! Da würde ich doch glatt Helsig wählen 🙂
LG Tina